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Umweltanleihen sind nicht mehr sicher - vor Zinsänderungen und den
Initiatoren - ein Kommentar
Die großen, seit mindestens 25 Jahren
erfahrenen und renommierten
Anbieter von Geldanlagen in Windenergie, die Energiekontor AG (gegründet 1990) und Enertrag AG (gegründet 1992), haben Anleihen gekündigt. Die ist ein Novum. Beide Untenehmen hatten und haben in
ihren letzten Anleihen überraschend für manchen Anleger, der das Kleingedruckte nicht las, sich ein Kündigungsrecht einräumen lassen. Dieses erlaubt/e z. B. Energiekontor zwei Monate zum Quartalsende
zu kündigen. Der Anleger weiß also spätestens zwei Monate vorher erst, dass
gekündigt wurde. Enertrag hat auch für die Energiezinsanleihe 5,25 %, Laufzeit
bis 2025, sich eine 90-tägige Kündigung zum nächsten Zinstermin eingeräumt.
Gekündigt hat Energiekontor die Stufenzinsanleihen II und III, sowie zur Hälfte die Anleihe I und zu 8 % die Anleihe IV, alle zu Ende März
2017. Aufgelegt wurden sie zwischen 2010 und 2012; alle waren mit 6 % und mehr Zinsen aus heutiger Sicht üppig verzinst. Enertrag hat seine
8-%ige Anleihe aus 2013 (ENERTRAG Zins 2023) ebenfalls zum Frühjahr 2017 gekündigt,
trotz hervorragenden Bilanzgewinns.
Nun kann sich der Anleger zwar über die Rückzahlung freuen, aber erhält keine Zinsen mehr - doch halt, Energiekontor
und Enertrag bringen ja
neue Anleihen heraus, mit einer 4-5 vor dem Komma, Energiekontor plant sage und schreibe mit 18 Jahren Laufzeit!
Enertrag hat seine ENERTRAG Zins 2016 mit 5 % ausgestattet, die nahtlos an die
gekündigte 8-prozentige anschließt, aber wieder mit Kündigungsrecht
(Hauptprospekt S. 28), was in der Werbebroschüre in den Eckdaten nicht erwähnt
wird, stattdessen steht auf Seite 5 "... können Sie mit folgenden Erträgen
planen:".
Verachtet sei,
wer Übles dabei denkt. Oder denkt mancher vielleicht, dass bei steigenden Zinsen die Anleihen sicherlich nicht gekündigt worden
wären und den Anlegern neue Anleihen mit gar höheren Zinsen als Marktausgleich angeboten worden wären.
Die Begründung, dass die Märkte sich verändert haben, die Windprojekte laut geändertem EEG nun ausgeschrieben werden müssten und wohl weniger Ertrag brächten, greift etwas kurz, vor allem bei dem durchfinanzierten
Energiezinsanleihen von Energiekontor, die durch bestehende Windanlagen nach alter Einspeisevergütung abgesichert sind.
Das unternehmerische Risiko und die Chance tragen normalerweise die Aktionäre, nicht die Anleihekäufer, aber gerade denen wurde die Chance genommen sowie das
Risiko auf sie abgewälzt. Verkehrte Welt und damit sind Anleihen deutlich unsicherer
geworden, da schwerer zu kalkulieren. Ein Kauf zu 103 % an der Börse könnte
teuer kommen, wenn zwei Monate später die Kündigung zu 100 % Rückzahlung führte.
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