Hinweise über negative Einkünfte

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Negative Einkünfte des Steuerrechts - umgangssprachlich "Verlustzuweisungen" genannt

Steuern sparen mit geschlossenen Fonds durch negative Einkünfte?

Eigentlich kann man gar keine Steuern sparen. Die Anleger sparen die Steuern zwar heute, da "ihr" Gewerbe tatsächlich Verluste macht, die nach Zuweisung des Finanzamts das zu versteuernde Einkommen zunächst senken, doch müssen sie zeitverzögert später sämtliche Rückflüsse versteuern.

Andererseits können zwischenzeitlich die gestundeten Steuern angelegt werden.  Der Anleger braucht durch den Steuerrückfluss nur einen geringeren Kapitaleinsatz, die Erträge - auf die nominelle Geldanlage bezogen - ergeben darauf rechnerisch eine höhere Rendite. Deshalb waren und sind diese Anlagen bei Anlegern mit Spitzensteuersatz beliebt. Der neue § 2b EStG hat die Auswüchse der Steuersparmodelle jedoch gestoppt.

   

Quadrat Neuerdings sind negative Einkünfte aus sog. Verlustzuweisungsgesellschaften nicht mehr mit anderen Einkünften, z. B. Gehältern (vertikal) verrechenbar. Somit hier veraltete Regelungen. 

Im § 2b EStG steht detailliert, was und was nicht als Verlustzuweisungsgesellschaft gilt: "Auch besonders risikoreiche Anlagen (z. B. Venture Capital Fonds) fallen nicht notwendig unter § 2 EStG, sofern nicht die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht." Ab 50 % negative Einkünfte (Nichtaufgriffsgrenze) wird dies geprüft und gilt dann "insbesondere" bei (1.) doppelter Rendite nach Steuern und darauf beruhender Betriebs-führung, (2.) "wenn Kapitalanlegern Steuerminderungen durch Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt werden"  oder (3.) wenn der Anleger mit negativen Einkünften seine komplette Einlage zurückbekäme. Medienfonds haben eine Sonderrolle, da Sie derzeit zu 100 % abschreiben müssen (immaterielles Wirtschaftsgut nach sog. Medienerlass und HGB).


§ 2 EStG 


Quadrat Negative Einkünfte können in der selben Einkunftsart (horizontal), z.  B. Windkraft, Gewerbe, auch innerhalb der Verlustzuweisungsgesellschaften, weiter unbegrenzt verrechnet werden. (§ 2 Abs. 3 Satz 2 EStG).

Quadrat Negative Einkünfte können nur bis 511.500,- € (Single) zuerst auf das Vorjahr rück- und dann gegebenenfalls auf zukünftige Jahre in unbegrenzter Höhe vorgetragen werden (sog. Verlustrücktrag bzw. vortrag; § 10d Abs. 1 EStG, bis 1 Mio. Verlustvortrag auch vertikal im Rahmen des  § 2b EStG, also mit anderen Einkunftsarten). Ehegatten können bei Zusammenveranlagung das Doppelte rechnen.

Quadrat Welche Fonds haben negative Einkünfte? In der Regel Windkraft-, Schiffs-, Leasing-, Medien-, LV- und teils Venture Capital-Fonds.  


sog. Verlustzuweisungen sind vom Finanzamt unerwünscht Steuerzahler können negative steuerliche Einkünfte  unbegrenzt von anderen, sog. positiven Einkünften voll absetzen, z. B. aus Arbeitnehmertätigkeit. (bis 2003 galt: Ledige 51.500 €, Mindestbesteuerung § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG entfallen). Das Agio und ein Kreditdisagio können als Sonderwerbungskosten zusätzlich abgesetzt werden.

quadrat Fazit: Wirklich Steuern sparen nur die, die zukünftig niedrigere Steuersätze erwarten, wie angehende Rentner, Familiengründer und Profiteure der Steuerreform  (Spitzensteuersatz-Senkung).

  Jede Anlage muss sich zuerst vor Steuern rechnen!