|
|
Pensionszusage mit Schiffen statt mit Lebensversicherungen?
Wer als Führungskraft oder GmbH-Geschäftsführer eine
Pensionszusage bzw. Pensionsrückstellung zur betrieblichen
Altersvorsorge erhalten hat, baut üblicherweise auf Lebensversicherungspolicen.
Die derzeit niedrige Verzinsung reißt aber Deckungslücken auf, da die
Höhe der Versorgungszusage nicht erreicht wird. Höher verzinste geschlossene Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen oder Private-Equity-Fonds
könnten dieses ausgleichen.
Für den Betrieb hat die Pensionszusage über eine Lebensversicherung den
großen Nachteil, dass deren wachsender Rückkaufswert zu aktivieren und als Ertrag
zu versteuern ist. Dagegen sind Sachwerte wie Schiffsfonds, Aktienfonds usw. mit
dem jeweiligen Anschaffungswert zu bilanzieren. Der Wertzuwachs bleibt
steuerfrei. Außerdem kann der Betrieb von steuerfreien Kursgewinnen bei
Private-Equity- oder Aktienfonds profitieren (Kursgewinne/Dividenden nur zu 5 %
steuerpflichtig), ebenso von der günstigen Tonnagesteuer bei Schiffen.
Ausländische Immobilienfonds haben je nach Doppelbesteuerungsabkommen Vorteile.
Somit haben Betrieb wie Mitarbeiter Vorteile einer "steuerlich optimierten"
Rückdeckung der Pensionszusage mit geschlossenen Fonds und bauen ein
risikominderndes wie chancenerhöhendes Portfolio auf. Vor dem Hintergrund
sinkender Renditen und gesetzlicher Renten
ist die betriebliche Altersvorsorge mit Fonds eine überlegenswerte Alternative.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an mich.
Bitte lesen Sie auch die Seite zur Altersvorsorge,
die sich mit dem notwendigen Kapitalstock befasst.
[Alle Angaben aus allgemeinen Quellen, ohne
Gewähr]
|
|
|