Private Equity und Venture Capital-Fonds 2

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breit gestreute Private-Equity-Fonds

 
 
     


Private Equity in Asien, China, Indien
 

• Investiert wird in 15–20 Zielfonds mit Fokus auf
   die aufstrebenden Märkte Asiens und weltweit.
• Laufzeit min. 10 Jahre, gestreckte Einzahlung in
   Raten
• Anlage meist ab € 15.000
• hohe Anlagequote; Parallelinvestment mit Banken
   usw., sonst käme nicht genug Kapital zusammen
• Gewinnbeteiligung Management: ab 8 % Hurdle
  (Mindestzins)
• teils Overcommitment, teilweise Re-Investition 
  

   


BVT-CAM Private Equity Global Fund 

von bvt Logo  und CAM Private Equity Consulting

Vorteile: Die Auswahl übernimmt CAM, die für Banken, Versicherungen u. a. tätig ist und einen exzellenten Ruf genießt. Fonds ko-investiert mit CAM-Großkunden, wodurch das Volumen der Fonds sehr groß wird und eine Streuung auf gut 300 Unternehmen Zielfonds ermöglicht. An CAM ist das Bankhaus Sal. Oppenheim beteiligt.

   
   


  
Welcher Fonds zu Ihnen passt, sollten wir individuell miteinander klären.

  

   


Details
:
• Investiert wird in 15–20 Top-Quarter-Fonds
   (beste 25 % ihrer Klasse). Auf Dachfondsebene
   92 % investiert.
• Laufzeit 12 Jahre
• Zahlung gestaffelt in Raten
• Anlage ab € 20.000 empfohlen
• Rückflüsse ab ca. 4. Jahr
• Gewinnbeteiligung Management: ab 8 % Hurdle
  (Mindestzins, Anlegerzins)
• hochkarätiger Fachbeirat
• ca. 10 % Venture Capital, 90 % Private Equity,
   Europa, USA, 5 - 10 % Rest der Welt,
• Overcommitment hebelt Ertrag   

 
   


Steuerliche Hinweise
(individuell zu prüfen): Der Anleger erhielt bislang steuerfreie Erträge aus einem vermögensverwaltenden Fonds. Derzeit wird die Abgeltungssteuer für derartige Fonds angenommen (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Gewerbliche Private Equity-Fonds werden nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert.
 

   


Steuerliche Hinweise (2): Die Steuerfreiheit oder Abgeltungssteuer ist gefährdet, falls ein Unterfonds gewerblich würde (sog. Infizierung). Das Finanzamt legt dies streng aus (Private-Equity-Erlass). Etwaige Zinserträge aus Fonds-Liquidität sind immer mit der Abgeltungssteuer zu versteuern. 
 

 
 
 

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