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3. Kostenarten geschlossener Fonds
Zunächst ist in der Regel einmalig ein Agio von meist 5 % zu zahlen. Dieses dient
meist als Provision für den Vertrieb, einige Fonds zahlen auch mehr, was aus der
Mittelverwendungs-rechnung im Prospekt hervorgeht. Die Zeichnung direkt bei den
Fondsgesellschaften bringt keine Ersparnis, da diese das Agio lieber dann selbst
kassieren als den Vertrieb, der meist aus selbstständigen Vertretern besteht, zu
brüskieren. Die Initiatoren haben in der Regel keinen eigenen Außendienst.
Die Konzeption eines Fonds verschlingt Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und
diverse andere Kosten. Vom Kapital des Anlegers wird nur 75 – 93 % tatsächlich
in das Anlagegut investiert. Der Rest sind die so genannten weichen Kosten bzw.
Weichkosten.
Deshalb ist eine lange Laufzeit nötig, um die Kosten zu erwirtschaften.
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Laufende Verwaltungskosten der Fonds sind ebenfalls erheblich, bis zu 4 – 6 % p. a., wobei z. B. Wagniskapitalfonds
und Private-Equity-Fonds naturgemäß viel höhere Aufwendungen haben als
Immobilienfonds. Auch die Betreuung der Anleger muss damit bezahlt werden.
Manche
Fonds, insb. Venture-Capital- und Hedge-Fonds haben zusätzlich eine erfolgsabhängige
Vergütung. Diesen Teil der Erträge erhält die Fondsgesellschaft in der Regel
aber erst, wenn eine Mindestverzinsung für die Anleger (sog. Hurdle-Rate, 6 – 8
% p. a.) erreicht wurde. In letzter Zeit häufen sich auch bei herkömmlichen
Fonds, etwa Schiffsfonds, die Gewinnbetei-ligungen. Nach einer Grundverzinsung
wollen die Initiatoren meist 25 % der Mehrerträge. Dafür versprechen sie, sich
stärker für den laufenden Fonds einzusetzen (das darf bezweifelt werden).
Manchmal sind Notargebühren für Unterschrifts-beglaubigungen zu zahlen (eher
geringe Höhe, bei 25.000 Anlagesumme um die 40 Euro).
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