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Problem: Bei einer Betriebveräußerung seines Hofs (nicht bei Liquidation!) durch
eine Landwirt oder Freiberufler fallen meist Einkommenssteuern aufgrund stiller Reserven an, die
bei dem Verkauf aufgedeckt werden. Bei Unternehmern, die eine Tochter-GmbH
veräußern, gilt das analog.
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Anbieter: Tochtergesellschaften von (Landes-) Banken und teils große
Emissionshäuser. Insgesamt nur eine Handvoll Anbieter.
Bitte die aktuellen Angebote erfragen.
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Lösung: Durch eine § 6b-Rücklage für bis zu 4 Jahre können Landwirte,
Freiberufler und Kleingewerbe-treibende die Steuer
aufschieben, bis durch eine Re-Investition der Rücklage in
gleiches Vermögen, beim Landwirt also Grundvermögen, der Betrag wieder
angelegt ist. Gewerbliche Immobilienfonds
können als Re-Investitionsobjekt die § 6b-Rücklage für den Landwirt steuerneutral
aufnehmen bzw. über längere Zeiträume auflösen, was in guten Fällen zu fast
totaler Steuervermeidung durch Erträge aus gestundeter Steuer führt.
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1) § 6b-Rücklage-Fonds
• energeieffiziente Immobilie
• Mietvertrag bis 2029
• Faktor bis 6-fach ("Private Placement")
• Bankentochter als Mieter
2) § 6b Rücklage-Fonds mit Logistikimmobilie
• Faktor sehr hoch,
• Leasingvertrag mit Automobilkonzern
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Steuerhinweise: Bitte konsultieren Sie immer einen Steuerberater in
der komplexen § 6-b-Materie.
Hinweis: 6b-Rücklagen-Fonds sollte es ab 2011 nicht
mehr geben, das Einkommensteuer-Gesetz wurde überraschend gekippt. Es geht also
"noch" - fragt sich nur wie lange. Eile scheint geboten. Es wird wohl nur wenig
neue Fonds geben.
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3) weitere § 6b
Fonds
• Privatplatzierungen/Private Placements sind
vorhanden, benötigen aber hohe Summen
• Faktor mind. 4-fach, d. h. bei einer Investition von
100.000 Euro werden 400.000 Euro 6b-Rücklage
steuerneutral. Damit kann sich der
Anleger doppelt
so viel Vermögen aufbauen wie ohne den Fonds.
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