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Problem: Bei einer Betriebveräußerung seines Hofs (nicht bei Liquidation!) durch
eine Landwirt oder Freiberufler fallen meist Einkommenssteuern aufgrund stiller Reserven an, die
bei dem Verkauf aufgedeckt werden. Bei Unternehmern, die eine Tochter-GmbH
veräußern, gilt das analog.
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Anbieter: Tochtergesellschaften von (Landes-) Banken und teils große
Emissionshäuser.
Bitte die aktuellen Angebote erfragen.
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Lösung: Durch eine § 6b-Rücklage für bis zu 4 Jahre können Landwirte,
Freiberufler und Kleingewerbe-treibende die Steuer
aufschieben, bis durch eine Re-Investition der Rücklage in
gleiches Vermögen, beim Landwirt also Grundvermögen, der Betrag wieder
angelegt ist. Gewerbliche Immobilienfonds
können als Re-Investitionsobjekt die § 6b-Rücklage für den Landwirt steuerneutral
aufnehmen bzw. über längere Zeiträume auflösen, was in guten Fällen zu fast
totaler Steuervermeidung durch Erträge aus gestundeter Steuer führt.
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1) § 6b-Rücklage-Fonds
• 4 Immobilien an verschiedenen Standorten
• Tranche eines herkömmlichen Fonds, also rendite-
nicht nur steueroptimierte Konzeption
• Faktor 3-fach
• diverse Mieter mit unterschiedlich langen
Mietverträgen
2) § 6b Rücklage-Fonds mit kommunalem Mieter
• Faktor 3,8-fach, Ausschüttung von Anfang an
• Staatlicher Langfristmieter (30 Jahre Mietvertrag)
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Steuerhinweise: Bitte konsultieren Sie unbedingt einen Steuerberater in
der komplexen § 6-b-Materie.
Hinweis: Es gibt nur eine Handvoll Angebote pro Jahr. Warten Sie
nicht auf den letzten Drücker mit der Wiederanlage Ihrer Rücklage!
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3)
Fonds
avisiert
• BMW-Niederlassung, 30-jähriger Mietvertrag
•
Staffelmiete und Triple Net (Kosten trägt Mieter)
• Faktor knapp 4-fach, d. h. bei einer Investition von
100.000 Euro werden
400.000 Euro 6b-Rücklage
steuerneutral. Damit kann sich der
Anleger doppelt
so viel Vermögen aufbauen wie ohne den Fonds.
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